Krankengymnastik

Die Krankengymnastik als Bestandteil ärztlich verordneter physikalischer Therapie  nutzt Bewegungen – vornehmlich die Eigentätigkeit des Patienten – zu Heilzwecken. Prophylaktische, therapeutische und rehabilitative Ziele sind Hilfen zur:

EntwicklungErhalt und Wiederherstellung

aller Funktionen im Haltungs- und Bewegungsorgane sowie der inneren Organe und des Nervensystems mit mobilisierenden und stabilisierenden Übungen, Techniken zur Verbesserung der passiven Beweglichkeit, der Muskeltonusregulierung sowie Kräftigung und Aktivierung geschwächter Muskulatur.

Das Erstellen eines krankengymnastischen Befundes im Rahmen des ärztlichen Behandlungsauftrags ist für den Therapeut wichtig und gehört auch zur Krankenkassenleistung.

Information, Motivation und Schulung des Patienten über gesundheitsgerechtes und auf die Störung der Körperfunktion abgestimmtes Verhalten (Eigenübungsprogramm) sowie die Schulung des Patienten und ggf. der betreuenden Person im Gebrauch seiner Hilfsmittel sind Bestandteil der Therapie. Vorbereitende und ergänzende Maßnahmen der physikalischen Therapie können in Kombination zur Erreichung eines Therapieziels zur Anwendung kommen.

 

Richtwert für die Behandlungszeit laut VdAK-Vertrag: 15 Minuten
(Inkl. der erforderlichen Dokumentation und Nachbereitung der Behandlung)
Wir behandeln unserer Patienten weitaus länger , als dieser Richtwert vorgibt.